Wir bieten Besuchsbegleitung nach den Bedürfnissen Ihres Kindes an.
Besuchsbegleitung dient der Unterstüzung des getrennt lebenden Elternteils beim Kontakt mit dem Kind.
Besuchsbegleitung kann gerichtlich angeordnet werden. Eltern können Besuchsbegleitung auch mit einander vereinbaren, durch eine Vereinbarung vor Gericht ("Vergleich") oder außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.
Unsere Besuchsbegleiter sind pädagogisch ausgebildet und kennen die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen.
Für mehr Informationen klicken Sie bitte auf den Button "weitere Informationen" und kontaktieren Sie uns gerne unter info@kindes-wohl.at